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   LAG Düsseldorf, 02.07.2004 - 17 Ta 390/04   

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LAG Düsseldorf, 02.07.2004 - 17 Ta 390/04 (https://dejure.org/2004,33616)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.07.2004 - 17 Ta 390/04 (https://dejure.org/2004,33616)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. Juli 2004 - 17 Ta 390/04 (https://dejure.org/2004,33616)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Wertfestsetzung Zustimmungsersetzungsverfahren zur Versetzung; Parallelverfahren

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 10 BRAGO a. F.; §§ 99, 101 BetrVG
    Wertfestsetzung Zustimmungsersetzungsverfahren zur Versetzung; Parallelverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bei Zustimmungsersetzungsverfahren zu der Versetzung eines Arbeitnehmers sind bei der Berechnung des Streitwerts regelmäßig zwei Bruttomonatsvergütungen in Ansatz zu bringen; Bestimmung des Streitwerts bei Zustimmungsersetzungsverfahren zu der Versetzung eines ...

  • LAG Düsseldorf PDF

    § 10 BRAGO a. F.; §§ 99, 101 BetrVG
    Wertfestsetzung Zustimmungsersetzungsverfahren zur Versetzung; Parallelverfahren

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • LAG Düsseldorf, 25.06.2003 - 17 Ta 262/03
    Auszug aus LAG Düsseldorf, 02.07.2004 - 17 Ta 390/04
    Dies führt nach der Rechtsprechung der Beschwerdekammer zu einer Kürzung der Parallelsachen auf jeweils 3/10 des Ausgangswertes von zwei Bruttomonatsbezügen - zuletzt Beschluss vom 25.06.2003 - 17 Ta 262/03.
  • LAG Düsseldorf, 18.07.2006 - 6 Ta 386/06

    Gegenstandswert für Beschlussverfahren um Zustimmungsersetzung bei Versetzung in

    Dies führt nach der bisherigen Rechtsprechung der Beschwerdekammern zu einer Kürzung der Parallelsachen auf jeweils 3/10 bzw. 1/3 des Ausgangswertes von zwei Bruttomonatsbezügen (vergl. nur Beschlüsse des LAG Düsseldorf vom 20.02.2003 17 Ta 545/02 und 02.07.2004 17 Ta 390/04 ).
  • LAG Düsseldorf, 16.06.2006 - 6 Ta 288/06

    Gegenstandswert für Beschlussverfahren um Zustimmungsersetzung bei Einstellung in

    Betrifft der Antrag der Arbeitgeberin auf Zustimmungsersetzung mehrere Mitarbeiter, so sind aufgrund des in der Regel identischen Streitgegenstandes und des damit einhergehenden geringeren Arbeitsaufwandes lediglich drei Zehntel des Ausgangswertes in Ansatz zu bringen (LAG Düsseldorf vom 02.07.2004 17 Ta 390/04 -, Beschluss vom 24.10.2005 17 Ta 607/05 -).
  • LAG Düsseldorf, 28.11.2006 - 6 Ta 614/06

    Gegenstandswert für Beschlussverfahren um Aufhebung der Einstellung mehrerer

    Betrifft der Antrag der Arbeitgeberin auf Zustimmungsersetzung mehrere Mitarbeiter, so sind aufgrund des in der Regel identischen Streitgegenstandes und des damit einhergehenden geringeren Arbeitsaufwandes lediglich drei Zehntel des Ausgangswertes in Ansatz zu bringen (LAG Düsseldorf vom 02.07.2004 17 Ta 390/04 -, Beschluss vom 24.10.2005 17 Ta 607/05 -).
  • LAG Düsseldorf, 18.04.2006 - 6 Ta 211/06

    Streitwertbestimmung bei Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur geplanten

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung der Beschwerdekammern des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf, der auch die nunmehr zuständige Beschwerdekammer folgt (vgl. LAG Düsseldorf vom 11.05.1999 - 7 Ta 143/99 - LAGE § 8 BRAGO Nr. 41; Beschluss vom 02.07.2004 - 17 Ta 390/04 - Beschluss vom 20.01.2003 - 17 Ta 545/02 - 6. Kammer Beschluss vom 31.01.2006 - 6 Ta 19/06 - vgl. auch GK-ArbGG/Wenzel, Stand März 2005, § 12 Rdnr. 485).
  • LAG Düsseldorf, 02.02.2012 - 2 Ta 43/12
    In den Fällen, in denen lediglich eine kursorische Prüfung der weiteren Fälle seitens der Anwälte geboten ist, führt dies nach der Rechtsprechung der Beschwerdekammer zu einer Kürzung der Parallelsachen auf jeweils 1/3 des Ausgangswertes von 75 % des 36fachen Differenzbetrages (LAG Düsseldorf vom 02.07.2004 - 17 Ta 390/04 - für den Fall von mehrfachen Versetzungsverfahren; Beschluss vom 18.04.2006 - 6 Ta 182/06 - Beschluss vom 27.06.2006 - 6 Ta 364/06 -, 18.07.2006 - 6 Ta 386/06 - Beschluss vom 02.10.2007 - 6 Ta 478/07).
  • LAG Düsseldorf, 16.05.2006 - 6 Ta 250/06

    Streitwertfestsetzung im Zusammenhang mit einem Streit über die

    Dies führt nach der Rechtsprechung der Beschwerdekammern zu einer Kürzung der Parallelsachen auf jeweils 3/10 des Ausgangswertes von zwei Bruttomonatsbezügen (Beschlüsse des LAG Düsseldorf vom 25.06.2003 - 17 Ta 262/03 - und 02.07.2004 - 17 Ta 390/04 -).
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